Strafanzeige gegen Frau Regina van Dinther und Herrn Edgar Moron
Herr Mustermann schreibt folgende Anzeige:
Max Mustermann
Musterstraße 01
10000 Musterhausen
___
Polizeipräsidium Düsseldorf
Jürgensplatz 5-7
40219 Düsseldorf
FAX: 0211 / 8706704 Musterhausen, den 02.07.2010
Strafanzeige
gegen
Frau Regina van Dinther, ehemaliges MdL und ehemalige Präsidentin des Landestages NRW
und
Herrn Edgar Moron, ehemaliges MdL und ehemaliger Vizepräsident des Landestages NRW
wegen
Amtsanmaßung ( § 132 StGB )
am 09.06.2010 im Landtag NRW während der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Landtages NRW, pp.
Tathergang:
Am 08.06.2010 endete um 24.00 h die Wahlperiode des 14. nordrhein-westfälischen Landtages. Damit verloren alle nicht wiedergewählten nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten ihr Mandat.
Die Beschuldigten Frau Regina von Dinther und Herr Edgar Moron konnten am 09.06.2010 ausdrücklich nicht mit einem neuen Landtagsmandat aufwarten, so dass ihre Ämter, nämlich Präsidentin und Vizepräsident des Landestages NRW zu sein, erloschen waren. Dieses hatte zur Folge, dass beide Beschuldigte nicht einmal mehr den Plenarsaal des nordrhein- westfälischen Landestegs hätten am 09.06.2010 betreten dürfen. Trotzdem haben beide Beschuldigte aktiv an der konstituierenden Sitzung des 15. nordrhein – westfälischen Landtages präsidial mitgewirkt.
Art. 38 Abs. 2 der Verfassung des Landes NRW sieht vor, dass bis zur Wahl des neuen Präsidiums das bisherige Präsidium die Geschäfte weiterführt.
Im Fall der beiden o. a. Beschuldigten ist festzustellen, dass sie mit dem Verlust ihres Abgeordnetenmandates am 08.06.2010 um 24.00 h auch ihr bisher inne gehabt habendes Präsidentenamt des nordrhein – westfälischen Landtages automatisch verloren haben, denn die Funktion eines Landtagspräsidenten ist unabdingbar an das Abgeordnetenmandat gekoppelt.
Die präsidialen Tätigkeiten, die dann beide o. a. Beschuldigte am 09.06.2010 während der konstituierenden Sitzung des neuen nordrhein – westfälischen Landtages vorgenommen haben, erfüllen den Tatbestand der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB. Darin heißt es:
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gemäß § 6 der Geschäftsordnung des nordrhein – westfälischen Landtages hätte an Stelle der beiden o .a. Beschuldigtender Vizepräsident des Landtages Herr Oliver Keymis und / oder die Vizepräsidentin des Landtages Frau Angela Freimuth ( FDP ) die konstituierende Sitzung eröffnen und leiten müssen zusammen mit den eventuell verbliebenen präsidialen Mitgliedern des Landtagspräsidiums der 14. Legislaturperiode, so diese denn ein neues Landtagsmandat hatten erringen können, denn im § 6 der Geschäftsordnung ist verbindlich festgelegt, in welcher Reihenfolge die Präsidiumsmitglieder im Fall ihrer jeweiligen Verhinderung durch nachfolgende Mitglieder vertreten werden.
§ 6 der Geschäftsordnung des Landtages NRW lautet:
Die Präsidentin bzw. der Präsident wird im Falle der Verhinderung durch die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in der festgelegten Reihenfolge vertreten. Sind gleichzeitig die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten verhindert, so geht das Vertretungsrecht auf die Schriftführerinnen und Schriftführer in der Reihenfolge ihres Amtsalters, bei gleichem Amtsalter ihres Lebensalters, über, soweit nicht Vorschriften der Landesverfassung entgegenstehen.
Beweismittel:
Video auf der Internetplattform youtube vom 09.06.2010
http://www.youtube.com/watch?v=BF1iDJ1jRjc
Artikel in der Recklinghäuser Zeitung vom 10.09.2010
In Ermanglung des öffentlichen Amtes ( Verfassungsorgan Landtagspräsident / Vizepräsident ) vorgenommenen präsidialen Handlungen während der konstituierenden Sitzung des 15. nordrhein – westfälischen Landtages am 09.06.2010 haben die o. a. Beschuldigten den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt.
Aufgrund des verfassungswidrigen Tätigwerdens der o . a. Beschuldigten sind die Wahlmänner und Wahlfrauen des nordrhein – westfälischen Landtages für die Bundesversammlung, die am 30.06.2010 den Bundespräsidenten gewählt hat, dem Gesetz zur Wahl des Bundespräsidenten nach nicht gesetzlich legitimiert gewählt / bestimmt worden.
Die von der Beschuldigten Frau Regina van Dinther ausgesprochene Verweisung der Fraktion der Linken aus dem Plenarsaal wegen sog. ungebührlichen Verhaltens am 09.06.2010 unterstreicht ihre gemäß § 132 StGB zur Last zu legende Amtsanmaßung.
Während die ehemalige Präsidentin Frau Regina van Dinther am 09.06.2010 ihr nicht mehr inne gehabt habendes Amt aufgrund ihres nicht mehr errungenen Landtagsmandates, das jedoch zwingend für das Amt des Landtagspräsidenten erforderlich ist, trotzdem am Abend des 09.06.2010 nach ihrer amtsanmaßenden präsidialen Tätigkeit niedergelegt hat, residiert der ohne Landtagsmandat ausgestattete Herr Edgar Moron laut :
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/OeA/Parlament/Praesidentin.jsp
als sog. Vizepräsident des 15. nordrhein – westfälischen Landtages unzulässig weiter.
Zitat von der Website des Landtages NRW:
Da der 15. Landtag NRW bisher noch keine Präsidentin bzw. keinen Präsidenten gewählt hat, führen die Vizepräsidenten des 14. Landtags NRW (2005-2010) die Geschäfte weiter.
Die Präsidentin bzw. der Präsident vertritt den Landtag und führt dessen Geschäfte. Sie leitet – abwechselnd mit den Vizepräsidenten – die Landtagssitzungen. Sie bzw. er hat die Würde und die Rechte des Landtags zu wahren und unparteiisch dafür zu sorgen, dass die Beratungen gerecht und der Geschäftsordnung des Landtags entsprechend vonstatten gehen. Sie bzw. er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt aus.
Es gilt darüber hinaus zu prüfen, inwieweit sich die amtierenden Vizepräsidenten des derzeitigen Landtages NRW, Herr Oliver Keymis und Frau Angela Freimuth der Beihilfe zur Amtsanmaßung schuldig gemacht haben.
Max Mustermann







