Google Street view und WLAN- Dokumentation widersprechen!
Was sooo schön sich anhört, man könne quasi eine Stadt besuchen vom Schreibtischsessel aus, kann nicht ganz ungefährlich werden. Dann nämlich, wenn Kriminelle Einbruchs- und Fluchtmöglichkeiten erkennen wollen, denn nicht nur der “brave” Bürger kann solche Daten nutzen.
Ganz merkwürdig wird es, wenn nun Google auch WLAN- Daten räumlich zuordnet. Über die IP- Adresse ( Persönlichkeitsmerkmal ) wird nun auch der Standort dokumentierbar sein. Wer Firefox benutzt, sollte sich hier ( Link ) erkundigen. Nicht ganz unkritisch findet sich in einem Forum die folgende Frage: “Hi wie kann ich ne ip adresse herrausfinden. in meinem GB ist ne Morddrohung un ich weiss nicht wer es war.hab nur seine IP addy!!! Quelle: http://board.protecus.de/t1015.htm#ixzz0ltOyDVp5.” Jeder Seitenbetreiber im Internet weiß, wer was mit welcher IP schreibt ( auch aus rechtlichen Gründen, wie aus der obigen Frage deutlich ist ); so kann man den Urheber für NAZI- Texte zum Beispiel belangen, der entsprechende Schriften verfaßt.
Was wird gespeichert, welche Informationen sind sichtbar? Machen Sie selber einen Test:
- rufen Sie diese Seite auf ( Link )
- Visual Traceroute
dann können Sie die Daten über sich erkennen. Auf der Seite “Visual Traceroute” ist nicht ganz uninteressant vermerkt, dass in den USA eine lokale Genauigkeit von 25 Meilen zu 85 Prozent gesichert ist.
Wie die schöne neue Welt morgen aussehen könnte, zeigt folgender Bericht auf: “Beeindruckend ist die Integration in Google Earth: sie erlaubt es, aus der Weltkarte nicht nur in das CeBIT Gelände, sondern auch in die Hallen „virtuell hineinzufliegen”. Auf den Hallenplänen werden die mit MagicMap georteten Personen oder beweglichen Objekte als Icons an den entsprechenden Positionen angezeigt. Da dies mit der frei verfügbaren Version von Google Earth funktioniert, wurde eine kostengünstige Lösung geschaffen, durch die mobile Geräte in Echtzeit geortet und räumlich dargestellt werden können. CeBIT-Besucher können dies live ausprobieren und sich durch einfache Installation der MagicMap-Software mit ihrem eigenen mobilen Gerät lokalisieren und in Google Earth visualisieren lassen.”
Was ist MagicMap ( nochmals Zitat aus vorigem Link )? “Mit MagicMap können mobile Geräte wie Notebooks, PDAs oder Smartphones ohne zusätzliche Hardware über die Funkstandards WLAN, GPS, Bluetooth und RFID ihre Position bestimmen. Im Vergleich zu ausschließlich satellitenbasierten Lösungen (GPS) funktioniert dies auch innerhalb von Gebäuden, was vielfältige Anwendungsmöglichkeiten ermöglicht.”
Im Februar 2009 schrieb die Internetseite SATUNDKABEL: “Der Internet-Konzern Google hat einen Ortungsdienst gestartet, mit dem man den aktuellen Aufenthaltsort zum Beispiel von Freunden oder Verwandten sehen kann. Der Standort wird dabei auf einer Google-Karte auf Handy oder Computer angezeigt. Der Dienst mit dem Namen Google Latitude startet in 27 Ländern, darunter auch in Deutschland. Unterdessen löst das Angebot aber auch Datenschutz-Bedenken aus.”
Es erhebt sich die Frage: will ich, dass mein Bewegungsmuster über meine Computernutzung … dokumentiert werden kann? Diese Frage führt sofort zum Persönlichkeitsrecht in einer FDGO.
Was kann man gegen diese Daten- Sammelwut tun? Google Street view und WLAN- Dokumentation widersprechen!
Google schreibt auf seiner Internetseite offen und klar ( Hervorhebung zur besseren Sichtlichmachung durch Deutschland-Debatte ):
Wie kann ich widersprechen?
Wenn Sie Informationen darüber wünschen, wie Sie gegen die Veröffentlichung eines bestimmten Bildes in Street View widersprechen können,
- senden Sie bitte der zuständigen Google Inc. eine E-Mail mit Ihrem Absender an streetview-deutschland@google.com,
- oder schreiben Sie der Google Inc. unter der Adresse: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.
Die Google Germany GmbH wird die Nachricht an die Google Inc. weiterleiten.
Wie ist das Verfahren bei Widersprüchen, die vor der Veröffentlichung eingelegt werden?
Jeder Widerspruch erhält zunächst eine Eingangsbestätigung. Sobald die Funktion zur genauen Identifizierung des Widerspruchsobjekts bereit steht, erhalten die Betroffenen eine erneute Nachricht mit einer genauen Erklärung, wie die Funktion benutzt wird.
…
Wer kann Widerspruch einlegen?
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Recht, über welches grundsätzlich nur jeder selbst verfügen kann. Widersprüche können daher grundsätzlich nur von dem Betreffenden selbst eingelegt werden oder im Rahmen einer konkreten Stellvertretung. Das bedeutet, dass z.B. Gemeinden keinen Widerspruch für alle ihre Bürger einlegen können, es sei denn, sie wurden dazu konkret von allen Bürgern beauftragt.
Widerspruchsberechtigt bei Wohngebäuden sind sowohl Eigentümer als auch Mieter, bei Fahrzeugen ist es der Halter. Sollten im Einzelfall bei Street View trotz der eingesetzten technischen Maßnahmen Personen zu identifizieren sein, kann jedermann dies Google melden.
Die Deutschland-Debatte möchte Ihnen folgendes Musterschreiben anbieten: Brief
Google Germany GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit widerspreche ich der Aufnahme und Wiedergabe von Abbildern meines Hauses oder der Aufnahme und Darstellung von funktechnisch ermittelten Daten im Dienste der Firma Google.
Dieser Widerspruch betrifft die Anschrift
[Strasse Hausnummer]
in [PLZ Ortsname]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Die Deutschland-Debatte möchte Ihnen folgendes Musterschreiben anbieten: e-Mail
Adresse: streetview-deutschland@google.com
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit widerspreche ich der Aufnahme und Wiedergabe von Abbildern meines Hauses oder der Aufnahme und Darstellung von funktechnisch ermittelten Daten im Dienste der Firma Google.
Dieser Widerspruch betrifft die Anschrift
[Strasse Hausnummer]
in [PLZ Ortsname]
Ich bitte Sie, dieses Schreiben an die für den funktechnische Erhebung zuständigen Bereich weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]



