Hot News: "Weil das private Nettovermögen der Deutschen nach Dills Berechnungen bei 8,2 Billionen Euro liegt, kämen die 1,7 Billionen Euro durch eine Abgabe in Höhe von gut 20 Prozent zusammen. Diese müsste allerdings auf jeglichen Besitz erhoben werden – vom Festgeldkonto über das Aktiendepot bis hin zur Immobilie. Weil den reichsten zehn Prozent der Deutschen gut 60 Prozent des gesamten Vermögens gehören, würden sie die Hauptlast bei der Schulden-Weg-Aktion tragen", der SPIEGEL träumt über Möglichkeiten der Schuldenentlastung Deutschlands: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,711589,00.html

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Bundesverfassungsgericht zu ALG II Regelsätze

BA-Presseinfo Nr. 8: BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze:

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2010

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BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können.

Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.

„Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren“, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.

14 Reaktionen zu “Bundesverfassungsgericht zu ALG II Regelsätze”

  1. Peter-Alexander von der Marwitz

    Emporkömmlinge verwalten das Fußvolk mit erdachten Gesetzen, die ein Heer von Juristen formulieren für eine Gruppe von angelernten Verwaltungskaufleuten.

    Wenn man sich mal die Mühe macht, welche Gesetze inzwischen alle “kassiert” wurden. Gesetze die ein Köhler letztlich unterschrieben hat, also geprüft hat. …

    Ist es nicht erschreckend, wie weit vom Grundgesetz sich diese Mischpoke entfernt hat…

  2. Bernd Mueller

    Verlautbarungen des Regierungsfernsehens und Interviews der Regierungsmitglieder besagen: ES WIRD NICHT MEHR GELD AUSGEGEBEN!

    Ziel: die Steuerreform der FDP, Bedienung des sogenannten Mittelstandes, muss realisiert werden, weil sonst Spaltungen der Regierungsparteien drohen!

  3. zdago

    @Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
    Da würde ich nicht feiern, die Rotkittel haben nur die Form der Berechnung angemahnt, nicht die Höhe.
    Dass nenne ich eher Bauernschläue, was da herauskam. Der Anschein der Legalität wird gewahrt, das gegenteil des Anscheins erreicht!

    Denn es gibt da aus Steuermitteln wohlalimentierte “Fachleute” wie den Prof. Dr. Friedrich Thießen von der Universität Chemnitz, der wohlgebettet in staatliche Rundumversorgung festgestellt hat, daß für einen Hartz-IV-Empfänger 132 EUro/Monat völlig ausreichend sind,
    oder den Präsidenten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Vorsitzenden des Sachverständigenrates der Bundesregierung Wolfgang Franz, der eine Kürzung des Hartz IV-Regelsatzes auf 250 Euro fordert.
    Hier ist die Richtung vorgegeben – und die geforderte sachdienliche Berechnung können diese “Koryphäen” problemlos in Beamtendeutsch liefern.
    Außerdem -die Gewinne der Bankster müssen mit Steuermitteln gesichert und gesteigert werden, da helfen keine Gelder an Hartz IV-ler, sondern die Gelder müssen nach bewährter Methode umgeleitet werden in die Hochfinanz.
    Notieren sie sich das Thema und schauen sie im Februar 2011 einmal nach: Sie werden feststellen, daß die Schere weiter geöffnet wurde!
    Viel Spaß dabei !
    mfg zdago

  4. autopanne

    Es wird vielleicht 7-10Euro ausmachen,die können hin und herrechnen wie sie wollen die Kassen sind leer,die Staatsverschuldung steigt,das traurige ist nur,das 2/3 der Hartzfamilien berufstätig sind,letztendlich,der eine gibt die anderen nehmen es wieder Krankenkassenbeiträge steigen,es wird nicht lange dauern AV,RV,wird unterm Strich vom Lohn wieder weg,was soll das.Die Problematik muß bei der Wurzel behandelt werden und nicht durch Schein geblendet.

  5. Peter-Alexander von der Marwitz

    Die Problematik muß bei der Wurzel behandelt werden

    Tja, geschieht dies nicht bereits ? Denn Arbeitnehmern und die die welche seien wollen, wird systematisch beigebracht, dass das Leben zukünftig mit weniger Luxus ablaufen wird.

    Also nicht mehr mit Neufahrzeugen zur Arbeit, die finanziert sind, nicht Eigenheim mit noch zu erbringender Eigenleistung, die sollen lieber Lebensmittel wieder als Wertvoll zu erleben lernen, Genussmittel (Rauchverbote) muß nicht sein.

    Noch leben alle auf einem Anspruchslevel, der viel zu hoch ist. Hartzer sind inzwischen dort wo ungelernte oder einfache Arbeitsverhältnisse hinkommen werden, entsprechend schlechter wird es Hartzern gehen.

    Inzwischen verlassen mehr Türken Deutschland, als einwandern. Tja, es geht weiter abwärts und es wird nicht gestoppt werden können. Es ist wie 1944..erst wenn alles am Boden liegt, gibt es die “Wende”.
    Bis dahin wird jeder Gesellschaftsstand versuchen möglichst zu überleben.  Aber eben schlechter da stehen als heute.

    Was hindert das Imperium die Hartz Vergütung trotz anstehender Inflationsrate von ca. 4 % – 9 % auf dem heutigen Stand zu halten. Nix. Werden eben mehr Essensausgaben ermöglicht. Essen für Hartzer Kinder (oder Geringverdiener Kinder)  kostenlos an Schulen usw.

    Sich zu beklagen, Hartz IV ist zu wenig, ist albern. Es ist zu wenig um an einer Konsumgesellschaft teilzunehmen. Aber die Konsumgesellschaft funkionierte gestern. Heute und morgen leben wir im Rahmen des maximal bezahlbaren, ohne Kredite, kaufen in bar. Kleidung, Möbel, elk. Geräte auf Kredit für Privatpersonen..wird nicht mehr funktionieren.

    Und wer auch immer glaubt, es würde “Unruhen” geben. Sarkastisch ? : Wem wollen die Arbeiter was weg nehmen ? Betriebe, die nichts produzieren müssen ? Auto`s die nicht fahren müssen ? Fernseher, die jeder hat ? Lebensmittel aus den Supermärkten plündern? Lohnt auch nicht, da die Supermärkte nur Ware für 2 Tage haben..^^

    Nein, Game Over. Schlaraffenland BRD ist zu Ende. Man muß es nur endlich begreifen (wollen?). Rette sich wer kann…..

  6. Geneigter Leser

    Irgendwie kann ich den allgemeinen “Jubel” über das Urteil nicht nachvollziehen.
    Vielleicht liegt es daran, das sich auch die “Rechtsprechung” mittlerweile vom Souverän entfernt hat.

    Positiv an dem Urteil:
    - die “Regierung(en)” hat nicht nur eine Watsche bekommen, sondern den Arsch versohlt
    - für “dauerhaft wiedekehrende” Sonderbedarfe, die nicht im Regelsatz irgendwie schon wenigstens teilweise
    erfaßt sind, ist per sofort eine Leistung zu gewähren (€8.- Zuzahlung? der Rest bleibt streitig)
    - wohl ungewollt wurde die Sanktionierung mittels Regelsatzkürzung abgeschafft (Regelsatz = absolutes
    Existenzminimum, das durch den Gesetzgeber STETS gewährt werden muß (Rz 137) – aber noch genauer zu prüfen)

    Negativ an dem Urteil:
    - keinerlei Nachzahlung (man wurde zwar beschissen – aber hey, Du hast es ja überlebt, also war es nicht so
    schlimm)
    - die ganze Gestzgebung bleibt weiterhin in Kraft, d.h. es “darf” weiterhin zu wenig gezahlt werden.
    - bei der Neuregelung muß KEIN höherer Regelsatz raus kommen! Es ist nur verlangt, das dieser nachvollziehbar
    ist und immer auf der gleichen Grundlage erstellt wird.

    Im Extremfall – bei unseren politischen Rechenkünstlern durchaus vorstellbar – kann es sogar weniger werden!
    Denn, TROTZ nachgewiesener Falschberechnung, fehlender Anpassung von 1998 auf 2005, nicht nachvollziehbarer
    Abschläge für Kinder,… “…konnte das Gericht keine evidente Unterdeckung” feststellen.
    Noch extremer wären – nun mögliche – Massenspeisungen und Sammelunterkünfte – als “Sachleistungen”. Zumal, damit würden ja auch die gesellschaftlichen Kontaktmöglichkeiten gefördert (scheiß Sarkasmus).

    Ich empfinde dieses Urteil als (weitere) Schande für die deutsche “Rechtsprechung”.
    Auch wenn die Festsetzung einer Höhe nicht dem BVerfGe obliegt, so hätte es doch eindeutige Vorgaben machen
    MÜSSEN, gerade im Hinblick auf die Fälschungen und Betrügereien der Regierung(en) in der Vergangenheit.

    Jetzt ist im Beschißsystem für die nächste Runde Tür und Tor geöffnet.

  7. Ben

    das Urteil … eine Show … nicht mehr …

    Teilung in Volk und seine Richter … Dualismus von Staat und Volk … von Herrschern und gespaltenen Untertanen (“Bürgern”) … Teile und Herrsche …

    Brot und Spiele für das Volk … der Schein der Rechtsstaatlichkeit wird aufrechterhalten …

    ein weiteres Urteil eines Verfassungsgerichtes … ohne Verfassung …

    nicht geurteilt für die Menschlichkeit … sondern für die Aufrechterhaltung des Status Quo …

    der lachende Gewinner … wie immer … das System …

    so wird es bleiben … bis die selbiges erkannt und verlassen wurde … innerhalb seiner Grenzen ist keine wirkliche Veränderung möglich …

    nur Symptombekämpfung … und damit vorprogrammierte Niederlage … wer gegen sich selbst kämpft, hat bereits verloren … so ist es erdacht … so soll es gefangen halten …

    Der Schlüssel zu Freiheit: Nosce te ipsum …

  8. Bernd Mueller

    Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV verstößt gegen das Grundgesetz

    Drucken E-Mail

    (10.02.2010/hg/dpa)

    Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass die Bundesregierung die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen muss. Die noch von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Berechnungsbasis sei nicht nachvollziehbar. Die Kalkulation sei nicht transparent und orientiere sich nicht genug an der Realität.

    Erfolgreich geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung zu schaffen. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es nun mehr Geld geben. Bis zur Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.

    In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV- Leistungen, darunter 1,7 Millionen Kinder. Besonders sie sollten besser gestellt worden, forderten die Richter. Bei der bisherigen Berechnung werde der Realität wenig Rechnung getragen. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, sagten die Karlsruher Richter. Nicht nachvollziehbar sei, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben in den Regelsätzen ausgeklammert worden seien – etwa für Internetnutzung, Kino und Theater oder die Mitgliedschaft im Sportverein.

  9. Bernd Mueller

    Das ist die andere Realität:

    “Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte: “Ob die Hartz-IV- Sätze jetzt steigen, lässt sich nicht sagen.” Es könne sogar zu Reduzierungen kommen. Unions-Haushaltsexperte Norbert Barthle (CDU) sagte: “Ob das unterm Strich dann mehr sein muss, das ist für mich noch nicht ausgemacht.” Unions-Fraktionsvize Michael Meister (CDU) sieht keinen Zusammenhang mit den geplanten Steuersenkungen.”

  10. GG146

    Dieser aktuelle Spruch von G. Westerwelle richtet sich an die Adresse des Bundesverfassungsgerichts:

    “Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.”

    Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/westerwellehartziv100.html

    Wenn in diesem Zusammenhang etwas dekadent anmutet, dann die Unbeherrschtheit und Haltlosigkeit, mit der hier auf das für die Kahlschlags- und Lohndrückerpläne auftgetretene Hindernis “Verfassungsgericht” reagiert wird.

    Hoffentlich haben die Wähler in NRW verstanden.

  11. Bernd Mueller

    Oh, GG146:

    Hoffentlich haben die Wähler in NRW verstanden.

    Es gibt keine größere Einfalt!

  12. autopanne

    Momentan bekomme ich ein ganzen dicken Hals,was der Westerwelle abzieht,mit seinen Sprüchen,in den Medien kommt zur Zeit nix anderes,es wird auf hartz4 geredet und geredet und geredet,was bringen die Privatsender wieder Arbeitsvermittler die lamentieren wie schwer es sei einen Langzeitarbeitslosen zu vermitteln,bei Kerner kommt der König der Arbeitslosen der stolz ist seit 30Jahren vom Staat zu leben,er stellt sich ganz hinten an bei der Arbeit,er ist stolz das er Sozialschmarotzer ist.WER zeigt oder setzt sich für die 2/3 Hartz4bezieher ein,welche in ARBEITSVERHÄLTNIS stehen,zwar Geld vom Staat dazubekommen,aber auch Sozialabgaben haben und wieder mit einbezahlen,auch wenn nur geringe Anteile,da sie Niedriglöhne erhalten,da sie so ungünstig wohnen Miete zu hoch kein Wohngeld ,ohne Wohngeld kein Kinderzuschlag(um unabhängiger zu sein) ,das Ende Gang zur Arge Gelder beantragen um trotz Arbeit zu überleben?Dann kommt der Westerwelle auch noch mit sozialistischen Denken.Wer zu DDR-zeiten arbeitsfaul war,hat man arbeiten beigebracht ich sage nur Schwedt oder Bautzen,vorerst stand die Polizei vor der Tür und hat es noch im”Guten” versucht.

  13. Bernd Mueller

    @12:

    was derzeit passiert, ist ein Theaterspiel mit dem Titel:

    “Wir wählen in NRW!”

    Und da positionieren sich die Parteien weitestgehend!

  14. Karlsruher Urteil zu Hartz IV wirkt sofort aber nicht Rückwirkend! | Alternative Europa Plattform

    [...] Bundesverfassungsgericht zu ALG II Regelsätze [...]

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+++ der Sumpf hat Deutschland vollständig erreicht. Man kann gar nicht so viel schreiben ... +++

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