Der FDP fehlen schlicht und einfach die fundierten und überzeugenden Argumente
Hart aber Fair – Faktencheck
In der Diskussion um gesetzliche Mindestlöhne – die dringend erforderlich sind – wird immer wieder das wenig tragfähige Argument angeführt – zuletzt von Herr Niebel (FDP) in Hart aber Fair vom 23.09.09 – dass das Lohnabstandsgebot zwischen Arbeit und einer 4 – Personen ALG II Bedarfsgemeinschaft/Familie beachtet werden muss. Zum ersten möchte ich den ehemaligen Mitarbeiter der BA darauf hinweisen das in einer 4 – Personen ALG II Bedarfsgemeinschaft/Familie in der Regel zwei Erwerbsfähige und zwei Kinder leben.
Wenn nun beide Erwerbsfähigen Personen einer 4 – Personen ALG II Bedarfsgemeinschaft/Familie in der Regel Vater und Mutter einen Mindestlohn von 8,82 €/Std. (Frankreich) erhalten, ergibt das bei 38 Std/Woche ein Familieneinkommen von monatlich 2900 € Brutto + Kindergeld in der Summe gewiss mehr als eine 4 – Personen ALG II Bedarfsgemeinschaft/Familie an ALG II Grundsicherung erhält. Zweitens sollte auch ein ehemaliger Mitarbeiter der BA beachten das laut BA Bericht August Seite 76 (Zahlen von April 2009) nur in 7,2 % aller Bedarfsgemeinschaften (258.451) 4 Person leben. Aber in 54,3 % aller Bedarfsgemeinschaften 1 Person 1.936.334 und in 21,4 % Bedarfsgemeinschaften 2 Person 762.305 mehr als 75 % aller ALG II Bedarfsgemeinschaften besethen aus 1 oder 2 Personen. In 75 % aller Bedarfsgemeinschaften ist das Lohnabstandsgebot mit einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,82 €/Std. kein Thema und in einer der wenigen 4 – Personen ALG II Bedarfsgemeinschaften/Familien (7,2 % April 2009) nur wenn nur eine Erwerbsperson (Vater oder Mutter) eine Beschäftigung mit gesetzlichen Mindestlohn ausübt die zweite Person (Mutter oder Vater) und die beiden Kinder weiterhin ALG II ergänzendes ALG II beziehen müssen.
Ich fürchte, der FDP schwimmen aufgrund fehlender fundierter Argumente die Felle schon wieder vor der Nase weg.





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