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Ausgrenzung und Diskriminierung

Per e-mail zugesandt mit Bitte um Veröffentlichung: Laut Herrn Klaus Jäger soll es sich um folgenden Vorgang handeln …

IB Moers / OGATA :  Androhung v. Ausgrenzung und Diskriminierung durch Mitarbeiterinnen

Klaus Jäger                                                    Postfach ABC

Moers

24.06.08

An die jeweilig in dieser Email

Adressierten Personen und Institutionen

Betr. Ausgrenzung, Diskriminierung u. Bedrohung durch

Mitarbeiterinnen des Internationalen Bundes , der im Auftrag die OGATA der Gebr. Grimm Schule betreibt

Sehr geehrte Damen und Herren ,

ich bringe Ihnen allen [ Liste der Adressaten am Ende dieses Schreibens ] einen aktuellen Vorgang zur Kenntnis, der beispielhaft ist für institutionalisierte, menschenrechtsfeindliche und undemokratische  Gewalt gegen kritische Menschen und sogar  deren Kinder.

Mobbing, Ausgrenzung, Androhung von Ausgrenzung und Bestrafung von kritischen Erwachsenen und deren  unschuldiger Kinder sind nicht nur meines  Erachtens  auch Gewalt.

Sie sollten diesen Vorgang  als Demokraten und Menschenrechtsfreunde aufmerksam lesen, um ermessen zu können, was Ihnen selbst, ihren Kindern, Neffen, Nichten oder Enkelkindern drohen kann, wenn Sie sich nicht den imperativen Anordnungen von Großunternehmen fügen.

Das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Vertreterinnen des Internationalen Bundes Moers  steht im Gegensatz zu den Allgemeinen Menschenrechten, zu deren Einhaltung die Bundesrepublik Deutschland sich verpflichtet hat und die damit - im Rahmen der geltenden internationalen und nationalen Normenhierarchie – Vorrang vor allen anderen Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, betriebsinternen Weisungen  usw. haben.

Insbesondere handelt es sich um folgende Artikel der Allgemeinen Menschenrechte  :

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken- , Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlung zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den

Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teil zu haben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die volle und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohls in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

*

Als Anlage 1 erhalten Sie mit diesem Schreiben den Ausdruck einer Email , die ich gestern vom Internationalen Bund (IB) erhielt. In dieser Email wird mir angedroht, das, sollte ich nicht einen der vorgeschlagenen Termine wahrnehmen oder einen anderen Termin benennen, und mich zu einem Gespräch beim IB einfinden, mein 7 jähriger Sohn L. aus der OGATA ausgeschlossen werden könnte – obwohl er mit den Vorgängen überhaupt nichts zu tun hat.

Der IB übt mit dieser Drohung der Ausgrenzung meines Kindes nicht nur menschenrechtsfeindlichen Druck auf mich aus, wohl wissend, dass die OGATA für berufstätige Menschen notwendig ist. Die Mutter von L. ist berufstätig und im Rahmen unserer Betreuungsvereinbarung hinsichtlich L.’ ist sie auf den Aufenthalt von L. in der OGATA angewiesen. Dieses Wissen macht sich das bundesweit tätige und profitable Großunternehmen IB – denn um ein solches handelt es sich, wie Sie durch eigene Recherche [ z. B. auch via Internet ] erfahren können – zu Nutze, um unbequeme, aber sachliche Kritiker ihres Geschäftsgebarens mundtot zu machen, bzw. deren Kinder auszugrenzen.

Dies ist für mich ein weiteres Beispiel für die zeitgenössische, unerträgliche Wertemissachtung von Unternehmen gegenüber Menschen – und sogar unschuldigen Kindern.

Ich erspare es mir und Ihnen noch, das Verhalten des IB detailliert auf die einzelnen Artikel der unveräußerlichen Menschenrechte zu beziehen und so sachlich zu kritisieren. Ich gehe davon aus, dass alle Adressaten außerhalb des IB selber denken können und eine Analogie des hier geschilderten Vorgangs zu weiteren  Vorgängen im öffentlichen Leben erkennen können.

*

Kurz gesagt handelt es sich hier meines Erachtens seitens des IB  um den Versuch, das „Recht” des vermeintlich Stärkeren, weil reicherem und unmoralischerem,  wieder einzuführen, bzw. durch zu setzen.

Denkt man diese „Rechtsidee” konsequent zu Ende, hat man aber keine Zivilisation, sondern eine Barbarei.

Ich will aber nicht in einer Barbarei leben, sondern in einer Zivilisation, wie sie die Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen rechtlich definieren – wie die meisten Menschen. Deshalb trete ich diesem Verhalten des IB entgegen.

*

Als Anlage 2 erhalten Sie ein Schreiben v. 20.6.2008 von  mir an den IB, in dem ich das Fehlverhalten einer Mitarbeiterin der OAGATA beschreibe und mich darüber beschwere.

Mit dieser und einer anderen Mitarbeiterin der OGATA Gebr. Grimm Schule hatte ich verbale Konfliktsituationen. Mit anderen Mitarbeiterinnen der OGATA habe ich – meines Wissens – nie irgendwelche Probleme gehabt.

Ich hoffe, Sie werden sich in diesem Konflikt auf die Seite der Menschenrechte – die auch Ihnen selbst und allen anderen Menschen zustehen – begeben und schriftlich gegenüber mir und dem IB Stellung beziehen.

Die Ausgrenzung von Kritikern hat in Deutschland – und nicht nur in Deutschland – eine üble Tradition. Diese üble Tradition kann nur beendet werden durch das bürgerschaftliche Engagement vieler Menschen in vielen Institutionen.

Für Rückfragen stehe ich gerne nach Terminabsprache zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß !

Klaus Jäger

Anlagen

1.  Email Ausdruck

2. Mein Schr. v. 20.6.2008 an den IB

Adressaten

Internationaler Bund, Moers

Gebr. Grimm Schule und Schulpflegschaften

Jugendamt Stadt Moers

Schulamt Kreis Wesel

Fraktionen des Rates der Stadt Moers

Presse / Medien

Kommunikationsmöglichkeiten: postalisch s. o. ;

Anlage 1

Email des IB an mich (auf Wunsch stelle ich einen Ausdruck zur Verfügung)

Betreff: [Kein Betreff] Von:

An: Klaus Jäger

Sehr geehrter Herr Jäger,
Die neueren Entwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Betreuungspersonal der OGATA machen ein klärendes Gesprächunausweichlich. In der Vergangenheit haben Sie die angebotenGesprächstermine nicht wahrgenommen. Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass wenn Sie keinem der vorgeschlagenen

Gesprächstermine zustimmen, oder ihrerseits einen Aternativtermin nennen, die weitere Betreuung ihres Sohnes im Rahmen der OGATA in Frage
gestellt ist. Im Interesse Ihres Sohnes werden Sie sicherlich
diesbezüglich eine angemessene Entscheidung treffen.
Termine: 08.07.08 10.00 Uhr

Oder
10.07.08 10.00 Uhr
in den Räumlichkeiten des Internationalen Bundes
Mit freundlichen Grüßen
L. B.
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EDV Abteilung

Internationaler Bund

____________________________________________________

Anlage 2

Internationaler Bund Mörs

- Beschwerde über Frau M. und OGATA bei Gebr. Grimm Schule

Sehr geehrte Damen und Herren ,

leider habe ich Anlässe, mich über das Verhalten Ihrer o. gen. Mitarbeiterin zu beschweren.

- Heute schrie mich Frau M. im Beisein meines Sohnes im Gebäude der Gebr. Grimm Schule an. Ich verbat mir dies Benehmen und wies -  vor Frau Rektorin T. und Frau W. – die Fr. M.  darauf hin, dass ich mich bei Ihnen beschweren würde, sollte sie dies inakzeptable Verhalten fortführen.  Darauf sagte Fr. M., ich könne das tun – was hiermit geschieht.

Es ist nicht das erste Mal, dass Fr. M. inakzeptables Verhalten mir gegenüber an den Tag legt. Z. B. hat sie mich  auch bereits mehrfach und unhöflich einfach auf dem Flur stehen  lassen, obwohl das Gespräch noch nicht beendet war.

Weiterhin hat Frau M. meinen Sohn Louis vor anderen Kindern als „feige” bezeichnet. Dafür gibt es keinen  Grund.  Ich verbiete der Frau M., meinen Sohn herabzusetzen, zu diskriminieren, bloßzustellen oder anderweitig zu mobben.

Weiterhin hat Fr. M. vor einigen Wochen meinen Sohn  Louis daran gehindert, zur Toilette zu gehen. Das habe ich selber beobachtet. Auch dies ist inakzeptabel.

Frau M. scheint meinen Sohn L. zu ärgern wo sie kann, da sie mit mir nicht zurecht kommt.

Das zeigt sich auch daran, dass sie mir heute völlig zusammenhanglos entgegen schrie: „ Hier ist Deutschland. Hier halten wir uns an Regeln.” Dies, weil ich heute gefragt hatte, ob L. und andere Kinder draussen spielen könnten. Nein, sagte sie, das könnten sie nicht. „Warum nicht?”,  fragte ich.

Darauf schrie Fr. M. mich an , ich solle mich nicht in ihre Erziehung einmischen.

Ich sagte, sie solle mich nicht anschreien, worauf sie mich wieder einfach stehen liess und zu Frau T. ging.

Fr. M. hat vor einigen Wochen der Mutter meines Sohnes gegenüber den Verdacht geäußert, ich wäre ein „Frauenhasser”. Auch diese Behauptung und Beleidigung hat sie aus der Luft gegriffen, um damit von den in Rede stehenden Dingen abzulenken.

Frau M. hat gestern, 19.6.2008, nachmittags, als ich auf dem Schulhof stand, zwei Jungen der 3. oder 4. Klasse, die sich auf dem Schulhof unterhielten, angebrüllt als wären sie Tiere, -  sie, die Jungen, sollten „sofort machen das ihr da runter kommt!” Das brüllte sie aus dem geöffneten Fenster eines OGATA Raumes.

Die Jungen trollten sich; ich befragte sie, ob sie zur Gebr. Grimm Schule gehen würden. Antwort: „Ja.” Die Jungen wußten nicht, warum sie nicht auf dem Schulhof sein durften.

Diese unzivilisierte Art und Weise des Umganges mit Menschen legt Fr. M. m. E. auch in der OGATA an den Tag.

Sie befleissigt sich eines völlig unangebrachten militärischen Kommandotones, der sie bei den Kindern unbeliebt macht und zudem das Verhältnis der Kinder zur OGATA empfindlich stört.

Ich halte sie auf Grund ihrer Schreierei aus nichtigstem Anlass  für ungeeignet, mit Kindern zu arbeiten.

Diese Frau hat nicht die Fähigkeit, sich sachlich über konkrete Vorgänge  mit anderen auseinander zu setzen oder Kritik anzunehmen.

Das sind nicht die einzigen Vorfälle mit Fr. M.; ich erspare mir die Schilderung anderer.

_

Kritik an der OGATA

Weiterhin muss ich kritisch anmerken, dass Ihre Mitarbeiterinnen heute in keinster Weise geplant hatten, was denn nach der Zeugnisausgabe geschehen soll. Dies mußte erst von Frau Wieczorek um 11:15 Uhr angeordnet werden.

Wie kann es sein, dass am Tag der Zeugnisausgabe um 11:15 Uhr kein Tagesplan für die OGATA Kinder existierte ?

Es ist doch selbst dem Laien klar, dass Erstklässler nach Erhalt des Zeugnisses spielen wollen. Für dieses Bedürfnis der Kinder war keine Vorsorge oder Absprache getroffen worden.

Die Kinder sollten sich – trotz schönen Wetters – in den OGATA Räumen versammeln.

Diese Räume sind auf Grund ihrer „Größe” , bzw. Kleinheit,  eine Zumutung für Menschen, da sich viel zu viele Menschen dort viel zu lange aufhalten müssen. Ich habe bereits mehrfach kritisiert, dass die Kinder nachmittags nicht draußen spielen konnten, obwohl das Wetter dies erlaubte.

Ich wies darauf hin, dass es für Hunde eine Gesetzesvorschrift gibt, die die Größe des Zwingers vorschreibt, für Menschenkinder aber gibt es eine derartige Vorschrift nicht. Das ist aber kein Grund,  die OGATA Kinder auf engstem Raum bei hohem Lärmpegel stundenlang einzupferchen.

Ein weiterer,  schwerwiegender Vorfall

Weiterhin hat mich NIEMAND aus der OGATA benachrichtigt, als Louis vor kurzem  unter einer äußerst schweren Hauterkrankung litt, die sich im Laufe des Morgens in der Schule verschlimmert hatte.

Ich habe bis jetzt davon abgesehen, hier zivilrechtliche Schritte wegen unterlassener Hilfeleistung oder Verletzung der Aufsichtspflicht zu unternehmen, behalte mir dies jedoch vor.

Louis litt – und das wird seine Hautärztin mit Daten, Zahlen und Fakten  bestätigen und bezeugen – an einer sehr schweren Form einer akuten Hautkrankheit, bei der selbst ein Laie erkennen konnte, dass sie umgehend behandelt werden muss.

Mir war dieser Zustand nicht bekannt, weil Louis an dem entsprechenden Tag nicht bei mir geschlafen hatte und deshalb   nicht von mir zur Schule gebracht wurde, sondern von seiner Mutter. Dennoch hätte man mich, bzw. seine Mutter, auf Grund des dramatischen Krankheitsbildes sofort benachrichtigen MÜSSEN.

Zur Illustration der Dramatik: L.  Ärztin sagte, einen derartig schweren Verlauf habe sie in ihrer gesamten Berufspraxis noch nicht gesehen !

Und NIEMAND aus der OGATA hielt es für notwendig, L.’ Eltern zu benachrichtigen !

Was würden Sie tun, würde das Ihrem Kind passieren?

Ich werde dieses Schreiben in Kopie sowohl an die Gebr. Grimm Schule als auch an das Jugendamt der Stadt Moers geben, da diese Institutionen alle auf die eine oder andere Art involviert sind.

Auch mein Rechtsanwalt wird eine Kopie dieses Schreibens erhalten.

Das Verhalten Ihrer Mitarbeiter grenzt schon an Mobbing mir als auch meinem Sohn L. gegenüber.

Die OGATA ist keine kostenlose „Leistung”. Im Gegenteil. Eltern bezahlen dafür – auf die eine oder andere Weise; z. B. auch durch Steuerzahlungen. Dieses privatrechtliche Verhältnis erzeugt auch Pflichten für Sie als Betreiber der OGATA.

Ich erwarte , das dem selbstherrlichen Gebaren der Fr. M. ein Ende gesetzt wird, bzw. sie sich fortan so verhält, wie man es unter Beachtung der Allgemeinen Menschenrechte in einem republikanisch verfassten, demokratischen Staat vor Erwachsenen, die angeblich eine pädagogische Ausbildung absolviert haben, erwarten kann.

Hochachtungsvoll !

J.

2 Reaktionen zu “Ausgrenzung und Diskriminierung”

  1. Josefa

    hmmmmm …

    1. Frage: Warum haben Sie keinen der vorgeschlagenen Termine wahrgenommen?
    Desinteresse? Kein Bock auf Auseinandersetzungen oder was?
    Offensichtlich wurde Ihnen nicht ins Blaue hinein gedroht.

    2. Frage: Warum muss man erst in der OGATA eine “superschwere” Hautkrankheit entdecken?
    Wenn nicht Sie, sondern Ihre Frau den Sohn zur OGATA gebracht hat …
    hätte da nicht Ihre Frau die Haut Ihres Sohnes sehen müssen?
    (“Eine sehr schwere Form einer akuten Hautkrankheit, bei der selbst ein Laie erkennen konnte,
    dass sie umgehend behandelt werden muss.”)

    Also, das hier ist alles ohne Vorgeschichte und sowieso zu Wischi-Waschi.
    Ganz ehrlich: Mich würde jetzt mal eine Gegendarstellung interessieren.

  2. Virenscanner-Info » Re: Virenscanner sind Placebos - Virenschutz schlechter als vor einem Jah…

    [...] nachzudenken hinterherlaufen oder den Unsinn womöglich gegenüber Dritten gar noch unreflektiert weitergeben. Es hängt also vom Wissen des Users ab, wie gut oder schlecht ein eingesetztes Werkzeug – in diesem [...]

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