Steuerberatungskosten
Es gilt als allgemeine Regel in Deutschland ( und darüber hinaus ), dass
- Deutschland die umfangreichsten Steuergesetze der Welt aufweist
- Deutschland steuerlich regiert wird wie im Kaiserreich
- der Normalbürger immer (!) vom Staat übers Ohr gehauen wird, was Steuern anbelangt, es sei denn, der Normalbürger würde sich einen Steuerberater leisten, der einen wenigstens etwas führt
- Steuerberater trotz härtester und bester Ausbildung nicht in der Lage sind, die Steuergesetzgebung in den administrativen und entscheidenden Feinheiten zu erfassen
- die Überheblichkeit so mancher Finanzämter zum Ruin von Normalbürgern führt
- Steuerberatung/Lohnsteuerhilfe ist erforderlich, um fachlich korrekt seine Steuern zuverrechnen
- besonders gehässige Zeitgenossen argwohnen, dass der Staat die Steuergesetzgebung deshalb so kompliziert gestaltet, damit ein Steuerausgleich immer zugunsten des Staates abgeht,
so dass letztlich der Bürger resigniert und sagt, der Staat ist mein Feind!
Dass Gesetzesänderungen bewußt mit der heißen Nadel gestrickt werden, weil der Staat richtig toll abkassiert, das weiß man spätestens seit der Entscheidung über die steuerliche Anrechnung der Fahrten zur Arbeit ( Entfernungspauschale ). Selbst, wenn höchstrichterlich entschieden werden würde, dass das Steinbrück- Gesetz verfassungsrechtlich nicht zu halten ist, der Staat ist der Gewinner: hunderte Millionen Euros wurden dem Volk vorenthalten. Für hunderte Millionen Euros kassiert der Staat Zinsen. Wer glaubt, wenn wirklich der BGH die Entscheidung zuungunsten der Regierung fällen würde, er bekäme sein Geld einschließlich Marktzinsen zurück, der träumt!
Nun gibt es einen zweiten Fall, der auch mehr als strittig ist: die zuvor angesprochene Verrechnung von Steuerberatung.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat nun entschieden, dass die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ist nicht verfassungswidrig sei. Das war auch nicht anders zu erwarten gewesen, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, bekanntermaßen. Es kann auch davon ausgegangen werden, dass der Bundesfinanzhof dieses Niedersächsische Finanzgericht bestätigt: weil eine Krähe der anderen immer noch kein Auge aushackt.
Es heißt im wesentlichen in der Urteilsbegründung:
- “Nach neuer Rechtslage sind Steuerberatungskosten nur noch zu berücksichtigen, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Voraussetzung für einen Abzug ist daher, dass die Aufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1965, BStBl III 1966, 190). Das Ausfüllen der Steuererklärung oder die Beratung in Tarif- und Veranlagungsfragen gehören nicht zur Einkunftsermittlung. Die hierauf entfallenden Kosten sowie Aufwendungen stellen vielmehr Kosten der privaten Lebensführung dar (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1989, BStBl II 1989, 967) … Nach Ansicht des erkennenden Senats mag zwar in vielen Fällen aufgrund der Komplexität des Steuerrechts für Steuerpflichtige ein wirtschaftlicher Druck bestehen, Steuerbera-tungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die zu privaten Steuerberatungskosten führen. Dies rechtfertigt es aber nicht, private Steuerberatungskosten als pflichtbestimmte Zwangsaufwendungen oder unvermeidbare Privatausgaben zu qualifizieren”
- Der demokratisch legitimierte Gesetzgeber kann beachtliche Gründe haben, bestehende Rechtslagen zu ändern, auch wenn er dabei auf Tatbestände einwirken muss, die sich in der Entwicklung befinden und die im Vertrauen auf eine bestehende günstige Rechtslage geplant wurden. Der Bürger kann deshalb nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber Steuervergünstigungen, die er bisher gewährt hat, uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (BverfG-Beschlüsse vom 7. Juli 1964 2 BvL 22, 23/63, BverfGE 18, 135, 144; in BverfGE 105, 17, 40).
Na toll! Mal etwas einfacher, so für das dumme Volk:
- Steuerzahlungen und Steuererklärungen sind deshalb zu leisten, weil ich ein Arbeitsverhältnis habe oder Einkünfte habe, die Steuerzahlungen und Steuererklärungen erforderlich machen könnten
- Während ich im Falle der Kilometerpauschale auch nur die deshalb ansetzen darf, weil ich Arbeitsverhältnis habe oder Aufwändungen im Zusammenhang mit Einkünften, darf ich die Aufwändungen im Falle der Steuererklärung nicht geltend machen!
- Dem Gericht ist völlig Schnuppe, ob etwas so komplex ist, dass es der Normalbürger nicht mehr versteht; würde er aber einen Fehler begehen ( mit einer Sache, die er wegen der Komplexität nicht versteht ), schon holt unser Finanzminister die Keule über die Finanzämter heraus! Will also heißen: der Staat verlangt von seinen Bürgern: Augen zu und zahlen!
- “Der demokratisch legitimierte Gesetzgeber kann beachtliche Gründe haben, bestehende Rechtslagen zu ändern”, das ist eine Generalabsolution auch für Ermächtigungsgesetze! Und der Bürger hat nur noch schweigend zu stehen und die Knute anzunehmen!
Man formuliere neu: denk’ ich an Demokratie in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht!





@der Staat ist mein Feind
wobei ich doch gerne differenzieren möchte. Grundsätzlich ist der Staat der Name für die Organisationsform, in der allgemeine Probleme – innere und äußere Sicherheit der Gruppe, Gemeinschaftsregeln, Verkehresverbindungen, Energie- und Wasserversorgung – geregelt werden.Im speziellen bundesdeutschen Fall allerdings liegt die Sache etwas anders: die US-Besatzer haben eine Verwaltung aus Kollaborateueren aufgebaut, die als Eingeborene naturgemäß einen geringeren Widerstand erfahren als eine landesfremde Herrscherkaste wie die Governeure im britischen Empire zum Beispiel. Da diese Verwaltung im Weltmaßstab der US-Herrschaft agiert, fällt es im begrenzten Blickwinkel des Bundesbürgers auch nicht so auf, viele Dinge werden als naturgegeben, gottgewollt oder wirtschaftsbedingt angesehen, die in wirklichkeit banaler Nebeneffekt der Fremdherrschaft und Ausbeutung sind.
Deshalb ist es falsch, zu sagen, der Staat ist mein Feind. Der Feind sind die politischen Vertreter der Vorherrschaft der US-Bankiers. Das muß man trennen, sonst arbeitet man gegen sich selbst.
mfg zdago
@zdago “die US-Besatzer haben eine Verwaltung aus Kollaborateueren aufgebaut, die als Eingeborene naturgemäß einen geringeren Widerstand erfahren als eine landesfremde Herrscherkaste wie die Governeure im britischen Empire zum Beispiel.” -> richtig! Und leider!