Personenstand
Seit einiger Zeit begegnen mir immer wieder Hinweise, dass es einen Unterschied zwischen Name und Familienname gibt.
Im Personalausweisgesetz steht:
§ 1 Ausweispflicht
(2) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
- Familienname und ggf. Geburtsname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- (weggefallen)
- Tag und Ort der Geburt,
- Größe,
- Farbe der Augen
- gegenwärtige Anschrift,
- Staatsangehörigkeit.
Aha, das Gesetz fordert also den Familienname, schaun wir doch mal was z.B. Wikipedia zum Thema Name erzählt:
Name und Allgemeinbegriff
Die moderne Logik beziehungsweise theoretische Namenforschung sieht im Namen (Nomen im logischen Sinne, also wesentlich enger gefasst als im grammatischen Sinne) einen Spezialfall der Bezeichnung. Man unterscheidet drei grundlegende Typen der Nomina:
- Bezeichnet ein Name einen Allgemeinbegriff als eine definierte Klasse von Objekten, so nennt man ihn Appellativum oder Gattungsname
- Ein Name im engeren Sinne, der Eigenname, fachlich Proprium, bezeichnet eine Klasse aus nur einem Objekt, einen Individualbegriff
- Andere Nomina bezeichnen eine offene Klassen, den Substanzbegriff, der singulär, aber hinsichtlich der Anzahl der Objekte offen ist. In diesem Fall spricht man von einem Stoffnamen oder Kontinuativum.
Namen im engeren Sinne und Gattungsnamen
Die folgenden Namenkategorien sind einerseits Namen (Individualnamen) im engeren Sinne und andererseits Gattungsnamen.
Namen im engeren Sinne bezeichnen eine einzelne Person, einen einzelnen Gegenstand, einen einzelnen Ort.
Also, wenn ich das jetzt richtig verstehe, werden Dinge, Gegenstände mit einem Namen versehen. Spannend ist auch der vorherige Absatz, da werden Personen gleichgesetzt mit Gegenständen und Orten.
Auf dieser Seite: http://www.aktion-kehrwoche.com/de/archives/3202
steht u. a. dies:
Durch gezielte Handlungsunfähigmachung des Signatarstaates der Haager Landkriegsordnung 1945 haben die Sieger nicht nur „Beute gemacht“ an Land, Patenten und Maschinen, sondern sich durch Anleihe aus dem römischen Recht,
c.d.m. (capitis deminutio maxima =
große Statusänderung, Subjugation, Versklavung, bürgerlicher Tod), Zugriff auf die Arbeitskraft und das Vermögen ihrer „Kriegsbeute Mensch“ verschafft.
Und weiter:
Der Status c.d.m. bedeutet
Mangel an allen Attributen der Natürlichen Person wie:
Rechtsfähigkeit, Geschäfts- bzw. Handlungsfähigkeit
in Verbindung mit dem Wohnsitz, Familiennamen,
Ehefähigkeit, Testierfähigkeit, Parteifähigkeit,
Prozeßfähigkeit, Postulationsfähigkeit, Deliktsfähigkeit
und – ganz wichtig auch – Wahlrechtsfähigkeit.
Schauen wir mal wieder bei Wikipedia:
Personennamen (Anthroponyme)
Hauptartikel: Anthroponymie, Vornamen, Familiennamen
Die Personennamen umfassen die Bezeichnungen für Einzelwesen (Vornamen und Familiennamen). Volksnamen und Stammesnamen sind keine Eigennamen, sondern Gattungsnamen.
Weitere Informationen dazu finden sich auch hier: http://www.natuerlicheperson.de
Nun, wie sieht es denn nun aus? Was steht denn nun im Personalausweis? Da steht:
Name, also nix mit Familienname.
Bedeutet dies nun wirklich, daß „man“ unseren Personenstand heimlich, still und leise geändert hat?
Nachdem was ich bisher gelesen und gefunden habe, denke ich, JA, haben DIE gemacht, doch dies kann jeder für sich selber prüfen.
Da ich der Meinung bin, ich wurde meines Personenstandes beraubt, habe ich mal im StGB gesucht was da dazu steht:
§ 169 Personenstandsfälschung
(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ist ja interessant. Die Änderung des Personenstands eines Anderen ist also strafbar.
Nun….für mich bekommt unter diesen Gesichtspunkten die Bezeichnung
Personalausweis
Eine völlig andere Bedeutung als die Meisten bisher angenommen haben. Spannen ist ebenfalls, dass es nur in diesem Land diese Dinger gibt.
In anderen Ländern heißt es Personenausweis, ID-Card, Ausweis zur Person oder so ähnlich.
Ich weigere mich Personal von Merkel und Co. zu sein!















